Wenn der Tod eines Menschen eingetreten ist, kontaktieren Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt. An Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zur Verfügung. Der Arzt ist für die Ausstellung des Totenscheins zuständig.
In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen benachrichtigt das diensthabende Personal den Arzt. Zeitgleich sind wir zuverlässig für Sie da.
Das Fischer Bestattungshaus in Freudenstadt ist im Trauerfall rund um die Uhr für Sie telefonisch unter 07441 - 88 1 88 erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen.
Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe die weiteren Schritte in unseren Räumlichkeiten oder auch bei Ihnen zu Hause. Einige Dokumente sind für uns wichtig, um die Überführung und weitere Maßnahmen zu organisieren. Gerne helfen wir Ihnen, sollten Ihnen diese nicht vollständig vorliegen.
Personalausweis und Krankenversicherungskarte des Verstorbenen
Bei Ledigen:
die Geburtsurkunde des Verstorbenen
Bei Ehepartnern:
das Stamm-/Familienbuch oder die Heiratsurkunde
Bei Verwitweten:
das Stamm-/Familienbuch und die Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen:
das Stamm-/Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil
Falls vorhanden, benötigen wir außerdem den Bestattungsvorsorgevertrag, die Lebensversicherungspolicen, Rentennummern, sonstigen Verfügungen und Grabdokumente.